Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Hes Idea AG, 8047 Zürich

1. Allgemeines

Sofern erwähnt, bilden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) integrierenden Bestandteil jedes Vertrages der Hes Idea AG.

2. Angebote / Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Bei uns eingehende Auftragsangebote werden erst durch den Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich und gelten durch Stillschweigen unsererseits nicht als angenommen.

3. Preise

3.1. Alle Hes Idea Offerten gelten für Lieferungen ab Lager Zürich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Die Webshop-Preise sind Richtpreise, Zoll- und Transportkosten sind stets exklusiv.

4. Lieferung, Versand und Verpackung

4.1. erfolgen auf Kosten und Gefahren des Käufers. Sämtliche eventuell anfallenden weiteren Nebenkosten, wie Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgabegebühren und Zöllen zu tragen.

4.2. Soweit die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung und andere Nebenkosten in den Offert- und Lieferpreisen eingeschlossen sind, behalten wir uns vor, die Ansätze bei Änderungen der Tarife entsprechend anzupassen.

4.3. Die Lieferfrist wird angemessen, resp. entsprechend der konkreten, faktischen oder vertraglichen Situation verlängert wenn:

  • wir die Angaben, welche wir für die Ausführung der Bestellung benötigen nicht rechtzeitig erhalten oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht
  • Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, wie namentlich Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskampfmassnahmen, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, verspätete oder fehlende Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, behördliche oder sonstige Massnahmen irgendwelcher Art, Transporthindernisse und allgemein Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder bei den Vertragspartnern mit welchen wir für die Vertragserfüllung Verpflichtungen eingegangen sind.

4.4. Ist der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält, so verlängert sich die Lieferfrist um die entsprechenden Perioden. Alle anderen vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Rechtsbehelfe wegen Verzug und Vertragsverletzung bleiben vorbehalten.

4.5. Teillieferungen unsererseits sind zulässig und müssen vom Besteller angenommen werden.

4.6. Bei Sonder- und Druckaufträgen ist Unter- und Überlieferung der bestellten Warenmenge bis 10 % zulässig, ohne dass dies Anrecht auf eine Preisreduktion oder Preiserhöhung geben würde.

5. Muster

5.1. Bestellte Muster werden verrechnet und können nicht retourniert werden.

5.2. Diese Muster werden zum Warenwert plus Transportkosten für Einzelbeschaffung verrechnet.

5.3. Je nach Vereinbarung können diese Kosten später bei definitiver Auftragserteilung ganz oder zum Teil durch Hes Idea AG wieder in Abzug gebracht werden.

6. Druckaufträge

6.1. Bei telefonisch durchgegebenen Werbetexten übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit des Textes. Das Fehlerrisiko trägt alleine der Käufer. Wir empfehlen daher, Druckaufträge genau zu prüfen und Beanstandungen aufgrund unserer Bestätigung sofort mitzuteilen.

6.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir nicht verpflichtet, auf ein "Gut zum Druck" zu warten. Bei Stillschweigen auf eine von uns übermittelte Bestätigung gilt diese innert der durch die Notwendigkeit der Auftragsabwicklung bestimmten oder einer ausdrücklich gesetzten Frist als genehmigt.

6.3. Für Schäden als Folge stehengebliebener Fehler auf der Auftragsbestätigung, zufolge der Verletzung der Prüfungsobliegenheit durch den Kunden, ist jede Haftung wegbedungen.

7. Prüfung und Mängelrüge

7.1. Der Besteller hat die Lieferung innert 7 Tagen zu prüfen und uns innert gleicher Frist allfällige Mängel unverzüglich schriftlich detailliert zu rügen. Unterlässt der Besteller dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.

7.2. Für ein Ersatzstück oder eine Nachbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der Zugang der Rüge massgebend.

8. Garantie

8.1. Während der Garantiezeit werden alle Teile der Lieferungen, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung, schadhaft oder unbrauchbar werden, entweder ausgebessert oder ersetzt. Für Verschleissteile wird keine Garantie übernommen.

8.2. Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung oder durch den Liefergegenstand verursachter Schäden, insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag sind, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ausgeschlossen.

8.3. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate.

8.4. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, ist die Garantie nach einer Weiterverarbeitung (Einbau etc.) der gelieferten Waren, bei welchem es auf Eigenschaften anderer vom Käufer verwendeter Materialien ankommt, ausdrücklich vollständig ausgeschlossen.

8.5. Wird die Lieferung oder Leistung durch unser Verschulden verspätet ausgeführt und erleidet der Käufer hierdurch einen Schaden, kann er eine Verzugsentschädigung in Höhe des nachgewiesenen Schadens, max. jedoch 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung verlangen, der wegen der Verspätung nicht in zweckdienlichen Betrieb oder Gebrauch genommen werden kann.

8.6. Schadenersatzansprüche für indirekte und Folgeschäden sind ausdrücklich vollständig ausgeschlossen.

8.7. Die Verrechnung von Gewährleistungsansprüchen mit der Kaufpreisforderung ist ausgeschlossen.

9. Zahlung / Konditionen

9.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vermerkt, zahlbar nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne Abzug. Ab CHF 10'000.-- Auftragshöhe wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages fällig.

9.2. Sofern Vorkasse vereinbart wurde, beginnt die vertragliche Leistungspflicht von Hes Idea AG erst mit vollständiger Bezahlung der Vorkasse durch den Vertragspartner.

9.3. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Besteller einen Verzugszins in der Höhe von 5 % p.a. zu bezahlen. Mit Ablauf der 10-tägigen Zahlungsfrist ist der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Alle Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche unser Eigentum.

10.2. Für den Fall der Weiterveräusserung tritt der Käufer per sofort die ihm aus der Weiterveräusserung zustehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegenüber seinen Vertragspartnern mit allen Nebenrechten an uns ab.

10.3. Der Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware nicht dazu berechtigt, das Vorbehaltsgut zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

11. Copyright / Nutzungsrechte

11.1. Das Copyright und damit auch das Nutzungsrecht wird nach Abschluss des Auftrages, d.h. nach der Bezahlung der Abschlussrechnung, an den Auftraggeber abgetreten.

11.2. Die Tätigkeit für einen Auftraggeber dürfen wir in unseren eigenen Werbeaktionen erwähnen, in der Presse und/oder auf unserer Website verwenden (abbilden und beschreiben).

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Zürich.

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Zürich.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. durch die Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit sämtlichen Bedingungen.